Halterauskunft in der Schweiz, Fürstentum Liechtenstein, Deutschland und Österreich: So erfahren Sie, wem ein Fahrzeug gehört

Ob nach einem Parkschaden, bei Besitzstörungen oder zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen – manchmal ist es notwendig zu wissen, wer als Halter eines bestimmten Fahrzeugs eingetragen ist. In Österreich ist eine solche Halterauskunft unter bestimmten Bedingungen möglich. Wir zeigen Ihnen, wie es funktioniert.

Schweiz

In der Schweiz lassen sich nahezu alle aktuell im Verkehr befindlichen Kontrollschilder online überprüfen – inklusive Name und Adresse des Fahrzeughalters. Über den Autoindex erhalten Sie direkten Zugang zu den offiziellen Online-Diensten der jeweiligen Behörden. Inzwischen stellen viele Kantone einen Auskunftsdienst per SMS oder über das Internet zur Verfügung, mit dem Sie schnell und unkompliziert die Halterdaten eines Fahrzeugs abrufen können.

Fürstentum Liechtenstein

Das Datenschutzgesetz verbieten die öffentliche Publizierung des Halterinformationen, daher sind Kennzeichen‑Abfragen für Privatpersonen in der Regel nicht öffentlich zugänglich.
Die Identifikation eines Halters über ein Kennzeichen läuft normalerweise über die Polizei oder die zuständige Zulassungsbehörde und nur bei berechtigtem Interesse (Unfall, Unfallflucht, rechtliche/versicherungs‑ oder polizeiliche Zwecke).

Halterdaten sind personenbezogene Daten und unterliegen dem Datenschutz. Die Behörden geben sie nicht ohne sachlichen Grund heraus.

Falls es um einen Unfall/Schaden geht, ist meist die Versicherung oder die Polizei der schnellere Weg.
Es gibt auf der Website des Fürstentum Liechtenstein eine eGov Portal – Amt für Strassenverkehr, wobei hier kein Hinweis auf das Vorgehen einer Halterabfrage aufgeführt ist.

Deutschland

In Deutschland ist die Publizierung von Halterinformationen, aus Datenschutzgründen, nicht erlaubt.
Über die Online-Auskunft des Zentrale Fahrzeugregister (ZFZR) erhalten Sie Informationen zu den Fahrzeugen, die aktuell auf Ihren Namen zugelassen sind oder bei denen Sie als letzte Halterin bzw. letzter Halter im Register vermerkt sind.

Die Auskunft bezieht sich ausschliesslich auf privat zugelassene Fahrzeuge und schliesst Firmenfahrzeuge aus.

Österreich

In Österreich gibt es die Möglichkeit, eine Halterauskunft bzw. Auskunft über den Zulassungsbesitzer eines Fahrzeugs zu beantragen – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen und bei berechtigtem Interesse.

Weitere Information finden Sie auf der Website Auskunft über den Zulassungsbesitzer.

Autonummer-Auskunftssperre

Sollten Sie die Bekanntgabe Ihrer Halterdaten nicht wünschen, können Sie dies als private Person oder Organisation sperren lassen. Melden Sie dies Ihrem zuständigen Strassenverkehrsamt schriftlich mit.
Ihre Halterdaten können dann nicht über Internet abgefragt werden.