Schweiz
Die meisten Kantone in der Schweiz verfügen bereits über einen kostenlosen Online-Auto-Index.
Hier ist zu beachten, dass in der Schweiz die Namen und Adressen von Kontrollschild-Inhabern bekannt gegeben
werden dürfen. Diese Informationen unterliegen nicht dem schweizerischen Datenschutzgesetz.
Fürstentum Lichtenstein
Das Datenschutzgesetz verbieten die öffentliche Publizierung des Halterinformationen.
Sollten jedoch wichtige Gründe vorliegen, kann ein begründetes, schriftliches Gesuch eingereicht werden.
Weitere Informationen sowie die Kontaktdaten finden Sie >> hier <<.
Deutschland
In Deutschland ist die Publizierung von Halterinformationen, aus Datenschutzgründen, nicht erlaubt.
Jedoch kann man über den Zentralruf der Autoversicherer, mit der entsprechenden Versichrung in Kontakt treten.
Weitere Informationen sowie Kontaktdaten finden Sie >> hier <<.
Österreich
Auch in Österreich gibt es keine frei zugängliche Halterabfrage.
Dies ist nach geltendem österreichischen Recht ausschliesslich der Polizei un den Gerichten vorbehalten.
Autonummer-Auskunftssperre
Sollten Sie die Bekanntgabe Ihrer Halterdaten nicht wünschen, können Sie dies als private Person oder Organisation
sperren lassen. Melden Sie dies Ihrem zuständigen Strassenverkehrsamt schriftlich mit.
Ihre Halterdaten können dann nicht über Internet abgefragt werden.